Verbotene und begrenzt zulässige Güter
Zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt ist das Mitführen bestimmter Güter verboten, oder nur begrenzt zulässig. Wir können in diesem Rahmen nicht alle betroffenen Güter aufführen, und haben uns daher auf die nachstehenden Beispiele beschränkt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den National Advice Service bei HM Customs & Revenue:
Begrenzt zulässige Güter
Schusswaffen, Sprengstoff und Munition, einschließlich Elektroschockgeräte (wie zum Beispiel Betäubungsgeräte) und Gaskanister. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an den Customs National Advice Service, 0845 010 9000.
Im Rahmen des Pet Passport Scheme dürfen Katzen und Hunde, die als Haustiere gehalten werden, aus EU- sowie einigen anderen Ländern mitgebracht werden, ohne dass sie in Quarantäne gegeben werden müssen, vorausgesetzt, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Hunde und Katzen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sowie andere Tiere, zum Beispiel Kaninchen, Mäuse und Ratten, dürfen nur dann eingeführt werden, wenn eine britische Einfuhrlizenz (Tollwutverhütungslizenz) vorliegt.
Diese Tiere fallen unter die normalen Quarantänebestimmungen.
Gefährdete Arten, einschließlich Vögel und Pflanzen, lebend oder tot; ebenso Dinge wie Pelze, Elfenbein oder Leder (bzw. daraus angefertigte Artikel), die von gefährdeten Arten stammen. Nähere Auskunft erteilt DEFRA Global Wildlife, Tel.: 0044-117-372 8749.
Radiosender wie beispielsweise CB-Radios, die nicht zur Benutzung in Großbritannien zugelassen sind. NÄhere Auskunft erteilt die The Radiocommunications Agency, Tel.: 0044-20-7211 0463.