Einreise und Zollbestimmungen

Verbotene und begrenzt zulässige Güter

Zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt ist das Mitführen bestimmter Güter verboten, oder nur begrenzt zulässig. Wir können in diesem Rahmen nicht alle betroffenen Güter aufführen, und haben uns daher auf die nachstehenden Beispiele beschränkt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den National Advice Service bei HM Customs & Revenue:

Verbotene Güter

  • Unzulässige Drogen, zum Beispiel Heroin, Morphium, Kokain, Cannabis, Amphetamine, Barbiturate und LSD. Obwohl Cannabis mittlerweile eine sogenannte Class C drug ist, ist die Einfuhr trotzdem illegal und kann Beschlagnahme und Anklageerhebung zur Folge haben.
  • Waffen, zum Beispiel Klappmesser, Schmetterlingsmesser, Schnappdolche, Fahrtenmesser, Todessterne, Schwertstöcke, Schlagringe, Blasrohre, Teleskopschlagstöcke mit Sprungfeder sowie einige Ausrüstungsgegenstände für Kampfsportarten
  • Unanständiges und obszönes Material, das Kinder zum Gegenstand hat, zum Beispiel Bücher, Zeitschriften, Filme, Videobänder, Laserdisketten und Software.
  • Pornographisches Material, bei dem es sich nicht um Darstellungen sexueller Handlungen zwischen einverständigen, erwachsenen Partnern der Art handelt, wie es in Großbritannien legal erworben werden kann.
  • Falsch- und Piratengüter sowie Güter, die gegen die Patentvorschriften verstoßen (zum Beispiel Armbanduhren, Uhren und CDs sowie Waren mit fälschlicher Herkunftsangabe), wenn sie aus dem Ausland nach Großbritannien eingeführt werden.
  • Fleisch, Milchprodukte und andere Tierprodukte (wie Fisch, Krustentiere, Eier und Honig) von Nicht-EU-Ländern abgesehen von einigen Ausnahmen.
  • Lebendige Vögel – abgesehen von wenigen Ausnahmen besteht zur Zeit ein striktes Verbot der Einfuhr lebendiger Vögel. 

Begrenzt zulässige Güter

Schusswaffen, Sprengstoff und Munition, einschließlich Elektroschockgeräte (wie zum Beispiel Betäubungsgeräte) und Gaskanister. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an den Customs National Advice Service, 0845 010 9000.

Im Rahmen des Pet Passport Scheme dürfen Katzen und Hunde, die als Haustiere gehalten werden, aus EU- sowie einigen anderen Ländern mitgebracht werden, ohne dass sie in Quarantäne gegeben werden müssen, vorausgesetzt, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind. 
Hunde und Katzen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sowie andere Tiere, zum Beispiel Kaninchen, Mäuse und Ratten, dürfen nur dann eingeführt werden, wenn eine britische Einfuhrlizenz (Tollwutverhütungslizenz) vorliegt. 
Diese Tiere fallen unter die normalen Quarantänebestimmungen. 

Gefährdete Arten, einschließlich Vögel und Pflanzen, lebend oder tot; ebenso Dinge wie Pelze, Elfenbein oder Leder (bzw. daraus angefertigte Artikel), die von gefährdeten Arten stammen. Nähere Auskunft erteilt DEFRA Global Wildlife, Tel.: 0044-117-372 8749.

Radiosender wie beispielsweise CB-Radios, die nicht zur Benutzung in Großbritannien zugelassen sind. NÄhere Auskunft erteilt die The Radiocommunications Agency, Tel.: 0044-20-7211 0463.

Verbotene Gegenstände im Handgepäck

Die folgenden Gegenstände dürfen nicht im Handgepäck transportiert werden:

  • Scheren
  • Rasiemesser und -klingen
  • Messer jeglicher Art
  • Besteck
  • Pinzetten
  • Injektionsnadeln (außer wenn diese aus medizinischen Gründen benötigt werden)
  • Spielzeugpistolen (Metall oder Plastik)
  • Katapulte
  • Stricknadeln
  • Schläger zu Sportzwecken
  • Billiardqueues
  • Darts  

Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Website Heathrow Airport security (www.heathrow-airport-guide.co.uk/security.html).

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