Einreise und Zollbestimmungen

Zollbestimmungen von außerhalb der EU

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land in das Vereinigte Königreich einreisen, bestehen bestimmte Obergrenzen für Tabakwaren, Alkohol, Parfüm und andere Waren, die Sie zollfrei einführen dürfen.

Verlassen der Fluhäfen durch den Zoll

Die meisten Flughäfen des Vereinigten Königreichs haben drei unterschiedliche Ausgänge, während einige nur über einen verfügen, der mit einem roten Punkt für zu verzollende Waren gekennzeichnet ist.

Benutzen Sie bitten den Ausgang mit dem roten Punkt wenn Sie:

  • Waren zu verzollen haben; oder
  • Bargeld (Banknoten, Münzen, Wechsel oder Schecks inkl. Reiseschecks) in Höhe von 10.000 Euro oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen) mitführen; oder
  • Handelsgüter haben; oder
  • Tabakwaren aus der EU einführen, deren Menge über der zulässig einführbaren Menge aus dem Einreiseland liegt; oder
  • nicht sicher sind, ob Sie etwas zu verzollen haben.    

Benutzen Sie den grünen Ausgang wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land einreisen mit:

  • weniger als den erlaubten zollfreien Mengen: und
  • keinen verbotenen Gütern 

Benutzen Sie den blauen Ausgang wenn Sie aus einem EU-Land einreisen mit:

  • keinen verbotenen Gütern; und
  • keine Tabakwaren einführen, deren Menge über der zulässig einführbaren Menge aus diesem Einreiseland liegt.  
  • Für Waren, die Sie für den Eigenverbrauch in anderen Ländern der EU gekauft haben, brauchen Sie in Großbritannien keine Steuer bzw. keinen Zoll zu bezahlen.

 

Erlaubte Mengen

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land einreisen, können Sie die folgenden Mengen zum Eigendarf in das Vereinigte Königreich einführen, ohne dafür Zoll oder Abgaben zu entrichten:

  • 200 Zigaretten; oder 100 Zigarillos; oder 50 Zigarren; or 250g Tabak
  • 2 Liter Tafelwein 
  • 1 Liter alkoholische Getränke über 22% Vol.; oder 2 Litre alkoholische Getränke unter 22% Vol. (z. B. Portwein, Sherry etc.), Schaumwein oder andere alkoholhaltige Getränke 
  • 60ml Parfum 
  • 250ml Eau de Toilette 
  • Andere Waren im Wert von £145,eingeschlossen Geschenke und Souvenirs   


Wenn Sie die erlaubten Obergrenzen nicht überschreiten, benutzen Sie den grünen Ausgang. Wenn Sie zollpflichtige Güter mitführen oder wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie etwas verzollen sollten, müssen Sie den rot gekennzeichneten Ausgang oder das Telefon am roten Punkt benutzen. Wenn Sie für zollpflichtige Artikel keinen Zoll bezahlen, verstoßen Sie gegen das Gesetz und können daher strafrechtlich verfolgt werden.

Bitte beachten Sie: 

  • Jugendliche unter 17 Jahren dürfen keinen Alkohol oder Tabak einführen.
  • Sie dürfen die oben genannten Waren nur dann zollfrei einführen, wenn sie zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind. 
  • Wenn Sie andere Waren mitbringen, deren Wert über der Freigrenze von £145 liegt, muss die gesammte Summe verzoolt werden, nicht nur der Anteil, der über £145 liegt. 
  • Sie können keine Ware mit einem Wert über £145 einführen, indem Sie den Wert der Ware auf mehrere Personen verteilen. Sie müssen dann den vollen Warenwert versteuern. 
  • Wenn Sie zoll-oder steuerfreie Waren, die Sie vor Ihrer Abreise im Vereinigten Königreich erworben haben, wieder mit zurück bringen,  so werden diese auf die erlaubten Mengen angerechnet.  
  • Wenn Sie Tabakwaren oder Alkohol einführen, die in einem EU-Land erworben wurden (und diese Mengen sich im erlaubten Rahmen bewegen), müssen Sie für diese nicht verzollen solange sie für Ihren persönlichen Eigenbedarf sind und Sie einen Kaufbeleg vorweisen können.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen bezüglich Zollbetimmungen Im vereinigten Königreich besuchen Sie die Website von HM Revenue & Customs – Informationen für Reisende (www.hmrc.gov.uk/customs/arriving/index.htm).

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