Einreise und Zollbestimmungen
Zollbestimmungen innerhalb der EU
Wenn Sie direkt aus einem Mitgliedsland der EU in das vereinigte Königreich einreisen, können Sie soviel Tabakwaren und Alkohol mitbringen wie Sie wollen, vorausgesetzt, dass Sie den zuständigen Beamten bei Ansprache davon überzeugen können, dass diese Waren für den Eigenverbrauch bestimmt sind.
Was ist Eigenbedarf
Eigenbedarf oder 'Own use' beinhaltet Güter die für Ihren eigenen Gebrauch bestimmt sind. Wenn Sie Waren einühren mit der Absicht diese zu verkaufen oder einzutauschen, werden diese als Handelware und nicht als Güter des Eigenbedarfs betrachtet.
Verlassen der Fluhäfen durch den Zoll
Die meisten Flughäfen des Vereinigten Königreichs haben drei unterschiedliche Ausgänge, während einige nur über einen verfügen, der mit einem roten Punkt für zu verzollende Waren gekennzeichnet ist.
Benutzen Sie bitten den Ausgang mit dem roten Punkt wenn Sie:
- Waren zu verzollen haben; oder
- Handelsgüter haben; oder
- Tabakwaren aus der EU einführen, deren Menge über der zulässig einführbaren Menge aus dem Einreiseland liegt; oder
- nicht sicher sind, ob Sie etwas zu verzollen haben.
Benutzen Sie den grünen Ausgang wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land einreisen mit:
- weniger als den erlaubten zollfreien Mengen: und
- keinen verbotenen Gütern
Benutzen Sie den blauen Ausgang wenn Sie aus einem EU-Land einreisen mit:
- keinen verbotenen Gütern; und
- keine Tabakwaren einführen, deren Menge über der zulässig einführbaren Menge aus diesem Einreiseland liegt.
- Für Waren, die Sie für den Eigenverbrauch in anderen Ländern der EU gekauft haben, brauchen Sie in Großbritannien keine Steuer bzw. keinen Zoll zu bezahlen.
Alkohol oder Tabak
Wenn Sie Alkohol oder Tabakprodukte mitbringen und die Zollbeamten Anlass zur Vermutung haben, dass Sie diese Güter aus kommerziellen Gründen einführen kann es vorkommen, dass Ihnen Fragen zu Ihrem Gepäck gestellt werden.
- Art und Menge der gekauften Waren
- Weshalb Sie die Ware gekauft haben
- Wieviel Sie dafür bezahlt haben
- Ob alle Waren zur Einsichtnahme vorliegen
- Wie oft Sie reisenl
- Wie viel Sie normalerweise rauchen oder trinken
- Fragen zu anderen relevanten Umständen.
Alkohol oder Tabak - Erlaubte Mengen
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Ihnen zu den mitgeführten Waren Fragen gestellt werden,wenn die folgenden Mengen überschritten werden
- 3200 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 cZgarren
- 3kg Tabak
- 110 Liter Bier
- 90 Liter Wein
- 20 Liter Likörwein (wie z. B. Port oder Sherry)
- 10 Liter Spirituosen
Strafen für Schmuggel
Die Zollbeamten wird alle mitwirkenden Umstände der Situation sowie Ihre Erklärung in Erwägung ziehen. Falls sie zum Schluss kommen, dass die Waren zu kommerziellen Zwecken eingeführt wurden, können Sie diese beschlagnahmen und das Fahrzeug, das Sie zur Beförderung der betreffenden Waren benutzt haben, kann auch beschlagnahmt werden. Für ein schwerwiegendes Vergehen drohen bis zu sieben Jahre Gefängnis.
EU-Länder, für die Einschränkungen bestehen
Für einige EU-Länder bestehen abweichend von den oben genannten Bestimmungen andere Beschränkungen:
- Bulgarien, Tschechische Republik, Ungarn, Litauen, Lettland, Polen, Rumänien, Slovakei oder Slovenien – 200 Zigaretten*
- Estland – 200 Zigarettes oder 250g Tabak*
*Keine Obergrenze für andere Tabakprodukte, solange diese für den Eingenbedarf bestimmt sind.
Falls Sie Tabakprodukte über diesen Grenzen mitführen, sollten Sie sich an einen Zollbeamten wenden.